VON SCHARNWEBER, KRÖNER & GOEDE

Rechtsanwälte und Notare in GbR

Stadtweg 80
24837 Schleswig

Telefon (04621) 96 16-0
Telefax (04621) 96 16-16

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Unsere Notare

Während der Rechtsanwalt die Interessen seiner Partei wahrnimmt, ist der Notar allen an der Beurkundung beteiligten Personen gegenüber zur Neutralität verpflichtet. Seine Aufgabe ist die Erlangung eines Interessenausgleichs.

Die Amtsführung ist geprägt von der äußeren und inneren Unabhängigkeit des Notars sowie größter Sorgfalt und Genauigkeit bei der Gestaltung und Abwicklung von Verträgen und anderen Urkunden.

Unsere Notare Falk von Scharnweber und Thomas Goede beraten Sie in allen rechtsgestaltenden und beurkundungsbedürftigen Angelegenheiten. Bei einer Vielzahl von Verträgen, insbesondere im Bereich des Grundstücksrechts, aber auch bei Gesellschafts- und Vereinsgründungen und deren Veränderungen sowie bei erbrechtlichen Verfügungen durch Testament oder Erbvertrag und auch bei ehevertraglichen Vereinbarungen sollte auf die Beratung eines Notars nicht verzichtet werden.

 

 

 

 

Gerade im Bereich eigenhändig verfasster letzt-williger Verfügungen ist die Gefahr unwirksamer oder unvollständiger Erklärungen mit daraus folgenden Erbstreitigkeiten nicht zu vernach-lässigen. Der Notar setzt Ihre individuellen Vorstellungen zur Vererbung Ihres Vermögens rechtssicher um.

Der Beurkundung von Vorsorge- oder General-vollmachten sowie Patientenverfügungen kommt eine immer größere Bedeutung zu. Mit diesen Vollmachten bzw. Verfügungen können Sie bereits heute sicherstellen, dass im Falle einer späteren Handlungs- oder Geschäftsunfähigkeit Ihre Ange-legenheiten und Interessen durch eine von Ihnen benannte Vertrauensperson geregelt werden. Die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers wird vermieden.

Rechtssichere Vertragsgestaltungen des Notars schaffen für alle an der Beurkundung Beteiligten zugleich Rechtsfrieden.

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