Falk von Scharnweber
Rechtsanwalt | Notar | Fachanwalt für Familienrecht | Mediator
Falk von Scharnweber, 1972 in Schleswig geboren, hat im Jahre 1993 das Studium der Rechts-wissenschaften an der Universität Hamburg begonnen. Bereits während des Studiums legte er seinen Schwerpunkt in den Bereich des Zivilrechts, dort insbesondere des Familienrechts.
Im Jahre 2002 absolvierte Rechtsanwalt von Scharnweber das große juristische Staatsexamen. Anfang 2003 trat er in die Kanzlei von Scharnweber & Partner ein.
Rechtsanwalt von Scharnweber nimmt seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit regelmäßig an Fortbildungen, insbesondere im Bereich des Familienrechts, teil. Im Mai 2006 wurde ihm vom Vorstand der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ verliehen.
Im Rahmen seiner Tätigkeit als Notar hat sich Herr von Scharnweber auf den Bereich des Grundstücksrechts sowie auf das Familienrecht und das Erbrecht spezialisiert.